Haushaltsversicherung

Die Haushaltsversicherung schützt in der Regel Ihren Wohnungsinhalt vor folgenden Gefahren:
Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch Einbruchdiebstahl, Vandalismus Glasbruch Austritt von Leitungswasser

Sie bietet auch eine Privathaftpflichtversicherung, die den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützt. Es sind somit die wichtigsten Risiken abgedeckt, die im Schadenfall zu einer wirtschaftlichen Belastung des Versicherungsnehmers führen können. Sie ist grundsätzlich Neuwertversicherung und ermöglicht die Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte ohne zusätzliche Eigenleistungen. Eine etwaige Unterversicherung bis zu 10% der Versicherungssumme bleibt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, unberücksichtigt.

 

Eigenheimversicherung

Versicherungsschutz für ein Ein- oder Zweifamilienhaus/Wochenendhaus und dgl. mit max. 2 Wohneinheiten und einer betrieblichen Nutzung von nicht mehr als 1/3 sowie keiner landwirtschaftlichen Nutzung am Versicherungsgrundstück auf Basis Neuwertersatz. Auf Wunsch prämienfreie Rohbaudeckung und Besitz und Haltung eines Hundes ebenfalls prämienfrei.
Standardmäßig inkludiert sind die Sparten Feuer-, Sturmschaden-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz.

  • Feuerversicherung
    Brand, Blitzschlag, Explosion. Schäden durch indirekten Blitz. Einfriedungen und Kulturen. Solar- und Antennenanlagen am Gebäude oder auf dem Grundstück.
  • Sturmschadenversicherung
    Sturm, Hagel, Schneedruck. Solar- und Antennenanlagen am Gebäude oder auf dem Grundstück. Schäden am Gebäude durch Hochwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Lawinen, Kanalrückstau durch Witterungsniederschläge. Schäden an innen liegenden Gebäudeteilen durch Witterungsniederschläge. Markisen.
  • Leitungswasserversicherung
    Rohrersatz von 6m – unbegrenzt. Bruchschäden auch durch Korrosion. Schäden durch Dichtungsmängel und Verstopfung. Wasserverlust nach einem Schaden. Neuwertentschädigung für Tapeten, Malerei, Wand- und Bodenbeläge.
  • Haftpflichtversicherung
    Haus- und Grundstückshaftpflicht. Bauherrenhaftpflicht. Umweltstörung.