Kranken/Pflegeversicherung

Sonderklasse, Kur und Rehabilitation, Tagegeld-Versicherung, ambulante Behandlungskosten durch einen Privatarzt, Zahnversicherung…

Varianten der privaten Krankenversicherung

  • Krankenhauskosten – Zusatzversicherungen:
    Ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse. Speziell für jüngere Personen ist der Abschluss einer Selbstbehaltvariante aufgrund der dafür vorgesehenen Prämienermäßigung interessant.
  • Unfallkostenversicherung:
    Ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse/Mehrbettzimmer nur im Falle eines Unfalles.
  • Ambulanzversicherung – Kosten ambulanter Heilbehandlung:
    Freie Arztwahl, Alternative Heilmethoden, Medikamente, Sehbehelfe, Massagen, Therapien usw.
  • Zahnbehandlungsversicherungen
  • Spitaltagegeldversicherung
  • Krankengeldversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung

Was versteht man unter “Wartezeiten”?

Die Wartezeit ist ein bestimmter Zeitraum nach Versicherungsbeginn, während dessen der Versicherer keine Leistungen erbringt.

  • allgemeine Wartezeit, diese beträgt drei Monate
  • besondere Wartezeiten z.B. für Schwangerschaften und Entbindungen bis zu neun Monate, oder für bestimmte Behandlungen (Zahnersatz) max. acht Monate.
  • verkürzte Wartezeit z.B. bei Abschluss einer Gruppenversicherung

 

Pfegeversicherung

Wenn wir im Alter pflegebedürftig werden, wollen wir unseren Kindern finanziell nicht zur Last fallen. Daher können wir mit einer Pflegegeldversicherung für unsere eigene Pflege vorsorgen. Sobald wir nach verschiedenen Gesichtspunkten als pflegebedürftig gelten, kommt die Versicherungsleistung als monatliches Pflegegeld zu tragen. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit ist bei manchen Versicherungen unabhängig von den gesetzlichen Pflegestufen. Diese Versicherungen haben folgende Bewertungs-Kriterien dafür definiert:

  • Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Auskleiden
  • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
  • Fortbewegung im Zimmer
  • Durchführung der Körperpflege
  • Verrichten der Notdurft und Säuberung
    Die anderen Versicherungen richten sich exakt nach den gesetzlichen Pflegestufen.